Hallo Rheinländer,danke für deine interessante Anfrage. Sie scheint "aus dem Leben" gegriffen zu sein.
Es gibt - wie von dir beschrieben - unterschiedliche Ansätze, für die benannten Leitungen und Systeme Überspannungsschutz-Beschaltungen einzubringen oder eben nicht. Was hilft uns wirklich weiter?
Wenn wir uns zurück erinnern, als in einem August Anfang der 1990er Jahre auf dem Frankfurter Flughafen dreimal (!!) kein Betrieb möglich war, weil nach Blitzeinschlägen im Tower durch Fehlauslösungen der im Tower installierten Löschanlage alle Fluglotsen ihre Arbeitsplätze schlagartig verlassen mussten, dann haben wir zu deiner Fragestellung ein Beispiel gelebter Praxis.
Die Blitzschutznorm DIN EN 62305 gibt als allgemein anerkannte Regel der Technik (aaRT)Hinweise für Planung, Errichtung und Betrieb von Blitzschutzsystemen. Diese sind von geeigneten Blitzschutz- und Elektrofachkräften Schutzziel-orientiert umzusetzen.
Wenn denn beispielsweise ein BMA-Hersteller auf dem Standpunkt steht, dass eine Überspannungsschutzbeschaltung "überflüssig" ist, obwohl das mit dem Auftraggeber abgestimmte Arbeitsergebnis von Blitzschschutz- oder Elektrofachkraft an Schutzzonenübergängen eine Beschaltung erfordert, dann obliegt es dem BMA-Hersteller, den Nachweis zu erbringen (und geeignet zu dokumentieren), dass sein gewünschtes Abweichen von den aaRT zu mindestens einer gleichwertigen Schutzwirkung kommt, die bei normgerechter Handlungsweise erreicht werden würde.
Die langjährige Erfahrung von auf diesem Gebiet tätigen Fachkräften sowie auch die allgemeine Lebenserfahrung zeigen, dass die Auswirkungen von Blitzeinwirkungen nicht an Gewerkegrenzen Halt machen. Das gilt auch für BMA.
Ein bestimmungsgemäßer Zweck von BMA ist es, gerade auch bei Gewittereinwirkungen in vollem Umfang funktionsfähig zu sein, um im Gefahrenfall nicht nur alarmieren, sondern auch Löschanlagen aktivieren zu können. Gestörte oder zerstörte Meldlinien, deren Auswerteeinheiten oder beliebige andere Systemkomponenten unterstützen sicher nicht den beabsichtigten Zweck.
Galvanisch in Erdungsanlage und Potentialausgleichssystem eingekoppelte Beaufschlagungen führen zu hohen Belastungen für die Isolationsfestigkeit von Systemen. Induktive Einkopplungen beispielsweise aufgrund von nicht fachgerechter Leitungsschirmung führen u.a. zu Fehl-Signalisierungen oder auch zu Beeinflussungen von Hardware-Komponenten.
Weitere Hinweise finden sich u.a auch in VDI 6004-2.
Nicht nur aber gerade bei BMA ist eine hohe System-Funktions-Verfüögbarkeit unabdingbar.
Wird hier am falschen Ende "gespart" oder werden (scheinbar) kurzfristige wirtschaltlichen Vorteile über dauerhaft funktionale Eigenschaften gestellt, so wird der Sachstand nach einem Blitzeinschlag den Unterschied zwischen dem von dir beschriebenen Handeln und einer fachgerecht geplanten und ausgeführten Leistung offenbaren.
Systemgerechter Überspannungsschutz ist möglich. Gewerke-übergreifendes Miteinander führt zum Ziel...
Auf Wunsch gern weitere Informationen.
Gerhard Wolff