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Thema: Überspannungsschutz Gefahrenmeldeanlagen


Alle Beiträge
Überspannungsschutz Gefahrenmeldeanlagen, Rheinländer, 07.02.12
Überspannungsschutz in Gefahrenmeldeanlagen, Gerhard Wolff, 08.02.12

Thema: Überspannungsschutz Gefahrenmeldeanlagen
Name: Rheinländer
Datum: 07.02.12
Nachricht:

Zu o.g. Thematik benötige ich dringend eine fachlich fundierte Aussage.

Unstrittig ist, dass Meldeleitungen zu in Blitzschutzzone 0B oder gar 0A installierten GMA-Komponenten (z.B. Feuerwehrschlüsseldepot/ Warnleuchte/ usw.) am BSZ-Übergang zu Zone 1 (bzw. 2) mit Überspannungsschutzelementen (SPD's) beschaltet werden müssen (neben den Anforderungen an den Potentialausgleich).

Zu klären ist die Beschaltung der anderen Meldelinien vor der Gefahrenmeldeanlage selbst. Diese haben als VDS-zugelassene Geräte eine Überspannungsfestigkeit (Surge: leitungsgebundene Störungen) nach Norm 61000-4-5.

Die Einhaltung der Norm bestätigt der Hersteller durch die EG-Konformitätserklärung. Obwohl es auch dort wieder versch. Prüfschärfegrade gibt (die in der EG-Konf.-Erklärung nicht angegeben sind). Die GMA-Zentrale ist i.d.R. in der Blitzschutzzone 1 installiert.

Einer der Brandmeldeanlagenhersteller (inkl. Löschanlage) steht auf dem Standpunkt, dass die Beschaltung der anderen Leitungen überflüssig ist. Es fehlt mir leider auch in der VDS 2833 ein eindeutiger Hinweis hierzu. Die VDS 2833 tendiert eher auch zur Beschaltung der Leitungen, die in die BSZ 0B führen.

In den einschlägigen Blitzschutzwerken wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Überspannungen in durch das ganze Gebäude verlegten Leitungen auch bis zu 100 kV erreichen können.

Insofern erschliesst sich mir nicht, weshalb die Eingänge der Gefahrenmeldeanlage, mit innerhalb des Gebäudes verlegten Leitungen ohne weiteren Überspannungsschutz angeschlossen werden können. Die Abstände zwischen den Meldern (u.a. Komponenten) und der Zentrale können durchaus 30 Meter groß sein.

Zu beachten ist aus blitzschutztechnischer Sicht auch die Anhebung des Potentials der Gebäudeerdungsanlage bei direktem Blitzeinschlag, die auch bei intakter Blitzschutz- und Erdungsanlage im Bereich mehrerer 10 kV liegen kann. Auch dies kann zur Zerstörung der Eingänge der GMA-Zentrale führen.

Thema: Überspannungsschutz in Gefahrenmeldeanlagen
Name: Gerhard Wolff
Datum: 08.02.12
Nachricht:

Hallo Rheinländer,

danke für deine interessante Anfrage. Sie scheint "aus dem Leben" gegriffen zu sein.

Es gibt - wie von dir beschrieben - unterschiedliche Ansätze, für die benannten Leitungen und Systeme Überspannungsschutz-Beschaltungen einzubringen oder eben nicht. Was hilft uns wirklich weiter?

Wenn wir uns zurück erinnern, als in einem August Anfang der 1990er Jahre auf dem Frankfurter Flughafen dreimal (!!) kein Betrieb möglich war, weil nach Blitzeinschlägen im Tower durch Fehlauslösungen der im Tower installierten Löschanlage alle Fluglotsen ihre Arbeitsplätze schlagartig verlassen mussten, dann haben wir zu deiner Fragestellung ein Beispiel gelebter Praxis.

Die Blitzschutznorm DIN EN 62305 gibt als allgemein anerkannte Regel der Technik (aaRT)Hinweise für Planung, Errichtung und Betrieb von Blitzschutzsystemen. Diese sind von geeigneten Blitzschutz- und Elektrofachkräften Schutzziel-orientiert umzusetzen.

Wenn denn beispielsweise ein BMA-Hersteller auf dem Standpunkt steht, dass eine Überspannungsschutzbeschaltung "überflüssig" ist, obwohl das mit dem Auftraggeber abgestimmte Arbeitsergebnis von Blitzschschutz- oder Elektrofachkraft an Schutzzonenübergängen eine Beschaltung erfordert, dann obliegt es dem BMA-Hersteller, den Nachweis zu erbringen (und geeignet zu dokumentieren), dass sein gewünschtes Abweichen von den aaRT zu mindestens einer gleichwertigen Schutzwirkung kommt, die bei normgerechter Handlungsweise erreicht werden würde.

Die langjährige Erfahrung von auf diesem Gebiet tätigen Fachkräften sowie auch die allgemeine Lebenserfahrung zeigen, dass die Auswirkungen von Blitzeinwirkungen nicht an Gewerkegrenzen Halt machen. Das gilt auch für BMA.

Ein bestimmungsgemäßer Zweck von BMA ist es, gerade auch bei Gewittereinwirkungen in vollem Umfang funktionsfähig zu sein, um im Gefahrenfall nicht nur alarmieren, sondern auch Löschanlagen aktivieren zu können. Gestörte oder zerstörte Meldlinien, deren Auswerteeinheiten oder beliebige andere Systemkomponenten unterstützen sicher nicht den beabsichtigten Zweck.

Galvanisch in Erdungsanlage und Potentialausgleichssystem eingekoppelte Beaufschlagungen führen zu hohen Belastungen für die Isolationsfestigkeit von Systemen. Induktive Einkopplungen beispielsweise aufgrund von nicht fachgerechter Leitungsschirmung führen u.a. zu Fehl-Signalisierungen oder auch zu Beeinflussungen von Hardware-Komponenten.

Weitere Hinweise finden sich u.a auch in VDI 6004-2.

Nicht nur aber gerade bei BMA ist eine hohe System-Funktions-Verfüögbarkeit unabdingbar.

Wird hier am falschen Ende "gespart" oder werden (scheinbar) kurzfristige wirtschaltlichen Vorteile über dauerhaft funktionale Eigenschaften gestellt, so wird der Sachstand nach einem Blitzeinschlag den Unterschied zwischen dem von dir beschriebenen Handeln und einer fachgerecht geplanten und ausgeführten Leistung offenbaren.

Systemgerechter Überspannungsschutz ist möglich. Gewerke-übergreifendes Miteinander führt zum Ziel...

Auf Wunsch gern weitere Informationen.

Gerhard Wolff


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