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Thema: Blitzschutz Vorschriften


Alle Beiträge
Blitzschutz Vorschriften, Josef Kathmann, 08.10.11
vorschrift, Harald, 09.10.11
Vorschrift, Müller, 15.10.11

Thema: Blitzschutz Vorschriften
Name: Josef Kathmann
Datum: 08.10.11
Nachricht:

Wir haben eine Penthousewohnung (Neubau)gekauft. Das komplette Gebäude (2-stöckig - mit Flachdach) verfügt über keine Blitzschutzanlage. Gibt es diesbezüglich Vorschrift ? Wenn ja , können wir den nachträglichen Anbau einfordern ?
Thema: vorschrift
Name: Harald
Datum: 09.10.11
Nachricht:

nein ,du brauchst keinen blitzschutz,
und wenn du einen möchtest ,dann musst du ihn dir selbst kaufen, oder kaufst dir im
internet eine schwarze gewitterkerze
die ist kostengünstiger, meine oma hatte immer einen mistelzweig über dem türrahmen
der hat jahrelang seine dienste getan.
Thema: Vorschrift
Name: Müller
Datum: 15.10.11
Nachricht:

Hallo Harald,

das ignorieren von physikalischen Gesetzen und mathematischer Statistik bedeutet noch lange nicht, das es das nicht gibt. Also nimm deine Schwarze Gewitterkerze zünde sie mit dem Mistelzweig an und warte bis die Erleuchtung in deinem Hirn vom Blitz erfolgt.
Jetzt mal im ernst, pauschal behaupten "du brauchst keinen Blitzschutz" ist so als wenn ich behaupte du brauchst keinen Computer. Ohne zu wissen wo das Haus steht und wie es beschaffen ist also welche Werte will ich schützen kann man über die Notwendigkeit nur spekulieren. Deshalb meine Empfehlung erst mal ein Angebot einholen, damit man weiß über welche Summen wir reden. Meißt ist es preiswerter als man denkt.
Anschließend abwägen, wer hätte im Fall eines Blitzschlages den größeren Schaden, der sollte auch den größten Teil finanzieren. Nicht zuletzt kommt immer das Argument, die Versicherung zahlt ja, Aber ideelle Werte kann man nicht in Geld aufwiegen. Also ist es manchmal / meist sinnvoller um bei Gewitter in Ruhe weiterschlafen zu können, wenn man mit Einverständnis des Hauseigentümers selbst die Blitzschutzanlage (vor)finanziert.
Also ich persönlich würde es hassen, wenn ich Nachts bei einem Gewitter aufstehen müsste um mit einem Mistelzweig eine Kerze anzuzünden und wenn ich dan bei brennnender Kerze einschlafe brennt mir die "Hüttte" durch die Kerze ab und nicht duch einen Blitzschlag.

Mit freundlichen Grüßen

M. Müller


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