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Blitzschutzbauteile auf dem Prüfstand
Christof Drilling - Markus Droldner - Jürgen Trinkwald
 

Resümee

Das hier dargestellte Beispiel ist stellvertretend für eine Reihe von Testreihen an verschiedenen Blitzschutzbauteilen für die unterschiedlichsten Anwendungen.
Die anhand dieses Beispiels dargestellten Ergebnisse spiegelten sich auch in anderen Testreihen wieder und werden hier zusammengefaßt dargestellt:
  1. Bei Prüfungen mit Leitermaterial aus tauchfeuerverzinktem Stahl traten, wie schon im Kapitel "Prüfergebnisse" beschrieben, Probleme auf.
    Prüfkombinationen mit verzinkten Stahlbauteilen und Leitermaterial aus Aluminium zeigten hingegen zumeist ein unkritisches Verhalten.


  2. Möchte der Errichter von Blitzschutzanlagen zukünftig geprüfte Blitzschutzbauteile einsetzen, sollte er seinen Hersteller auch nach der durchgeführten Prüfkombination am Bauteil fragen. Wie dem gezeigten Beispiel zu entnehmen, kann ein Bauteil in der einen Prüfkombination die Prüfklasse H bestehen, wogegen es in der anderen Prüfkombination den Test nicht besteht. Die Frage der Prüfkombination am Bauteil könnte also in der Zukunft eine ebenso wichtige Rolle spielen, wie Fragen nach dem Korrosionsschutz von Bauteilen und Anlagen.
Den richtigen Weg hat hier die "RAL Gütegemeinschaft für Blitzschutzanlagen e.V." beschritten.
Dieser schon seit 1994 bestehende Zusammenschluß aus mittlerweile fast 30 qualitätsbewußten Errichterfirmen hat sich mit den "Güte- und Prüfbestimmungen für die Errichtung von Blitzschutzanlagen" zum Ziel gesetzt, Anlagen auf dem Stand der neuesten Technik zu liefern und diesen durch unabhängige Prüfer das RAL- Gütezeichen zu verleihen.
Die Mitgliedsfirmen sind dazu angehalten, besonderen Wert auf Maßnahmen zum Korrosionsschutz der Anlage zu legen, genaue Montagefestlegungen einzuhalten sowie sich einem Kontrollsystem der Eigen- und Fremdprüfung zu unterziehen.
Diese Festlegungen sichern dem Kunden eine hohe Haltbarkeit seiner Blitzschutzanlage zu, woraus folgernd anfallende Reparaturkosten auf ein Minimum vermindert werden.

Sicherlich würde es sich anbieten, zukünftig auch innerhalb der RAL- Gütebestimmungen auf geprüfte und ausgewiesene Bauteile nach der kommenden Europäischen Prüfnorm EN 50164-1 [4] zu verweisen.

Aus solchen Vorgaben würden Hersteller, Errichter und Kunden gleichermaßen partizipieren.
 
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