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=> www.blitzschutz.com / ral / pruefung.htm
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PRÜFUNGEN
Ein wichtiges Merkmal für besondere Anforderungen der Gütesicherung ist das System der lückenlosen Überwachung.
Die Güteüberwachung unterteilt sich in drei Bereiche.
ERSTPRÜFUNG
Sie wird von neutralen Sachverständigen durchgeführt. Ihr bestehen ist Voraussetzung für die Verleihung des Gütezeichens.
EIGENÜBERWACHUNG
Der Gütezeichenbenutzer ist verpflichtet, durch eine kontinuierliche Eigenüberwachung zu dokumentieren, dass seine Produkte bzw. Dienstleistungen stets den Anforderungen der Gütesicherung entsprechen.
FREMDÜBERWACHUNG
Im Jahr sind mindestens 4 meldepflichtige, gütegesicherte RAL-Anlagen zu erstellen und der Geschäftsstelle zu melden. Diese Anlagen müssen mindestens aus 2 Komplettanlagen und der Rest aus Teilanlagen oder auch aus Komplettanlagen bestehen. Vom neutralen Sachverständigen, Herrn Mildenberger, werden aus den gemeldeten Anlagen 2 Anlagen gewählt, die er im Jahr prüft.
VERSTÖßE
Wer gegen die Güteanforderungen oder Satzungen verstößt, kann mit Vertragsstrafen, Ausschluss aus der Gütegemeinschaft und dem Entzug des Gütezeichens belegt werden.
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