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Gütegemeinschaft für Blitzschutzanlagen e.V.
kleines Siegel
große Sicherheit
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DIE GESCHICHTE DES RAL

Ursprünglich ist RAL der Kurzname für den am 23.04.1925 in Berlin gegründete

    "Reichs-Ausschuß für Lieferbedingungen".
Er entstand unter dem Dach des "Reichskuratoriums für Wirtschaftlichkeit".
Der RAL sollte eine Maßnahme zur Realisierung der deutschen Wirtschaft sein, in dem er, als Institution, die eigenverantwortlich "ordnende Regeln" aufstellt, die die Gesetztgebung entlastet.
Die Lieferbedingungen, die der RAL erarbeiten sollte waren nicht juristische oder allgemeine Geschäftsbedingungen sondern technischer, vor allem qualitätstechnischer Natur.
 

ENTSTEHUNG DES RAL-GÜTEZEICHENS FÜR BLITZSCHUTZANLAGEN

Der Auslöser zur Idee des RAL-Gütezeichens Blitzschutz war ein Artikel im Handwerk Magazin Ausgabe 11.88.
Unter der Sparte Management erschien ein Artikel mit dem Titel "Kleines Siegel - Großer Gewinn". Beschrieben wurden die Sachverhalte, Gütezeichen, Qualitätsprüfung und Gütegemeinschaft.
Da einige Firmen über ihre Erfolge mit dem RAL-Gütezeichen berichteten, fragte Herr Krämer beim RAL e.V. in Bonn nach, welche Möglichkeiten zur Schaffung eines Gütezeichens Blitzschutz bestehen.
Am 08.02.1989 wurde der Gütezeichenantrag gestellt und am 23.11.1989 wurde das RAL-Anerkennungsverfahren eingeleitet. Verschiedene Versionen der erstellten Güte- und Prüfbestimmungen durchliefen die Fach- und Verkehrswege solange bis keine Einwände mehr bestanden.
Am 13.11.1991 fand die Gründungsversammlung der Gütegemeinschaft für Blitzschutzanlagen e.V. statt. Die Gründungsmitglieder waren die Herren Bartels, Hinderthür, Krämer, Lambertz, Thormählen, Weberskirch und Wettingfeld.
Der Gütegemeinschaft für Blitzschutzanlagen e.V. schlossen sich in der nächsten Zeit die folgenden Personen an: Frau Candidus, Herr Weinig, Herr Hampe, Herr Huber.
Am 21.08.1992 erfolgte der Eintrag in das Vereinsregister.
Die RAL-Gütezeichenanerkennung erfolgte am 18.09.1992 durch den RAL e.V.
 

MARKTEINFÜHRUNG

1994 erfolgte die Markteinführung mit dem Pflichtenheft "Äußerer Blitzschutz".
Das Pflichtenheft "Äußerer Blitzschutz" ist die technische Erläuterung zu den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-GZ 642 und dient als Ausführungsbestimmung für die Errichtung von RAL-gütegesicherten äußeren Blitzschutzanlagen.
 

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