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=> www.blitzschutz.com / ral / anforderung.htm
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ANFORDERUNGEN AN DEN ERRICHTER VON BLITZSCHUTZANLAGEN
Errichter von Blitzschutzanlagen, denen das Recht zur Benutzung des Gütezeichens der Gütegemeinschaft für Blitzschutzanlagen e. V. verliehen wurde, können die Errichtung einer Blitzschutzanlage nur unter der Voraussetzung als "gütegesichert" ausweisen, wenn die Anlagen nach den Güte- und Prüfbestimmungen geplant und ausgeführt ist und die hierbei zum Einsatz gelangten Werkstoffe und Bauteile dem Pflichtenheft "Äußerer Blitzschutz" entsprechen.
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