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fachartikel
 
  Überspannungsschutz für Telekommunikation  
von
Torsten Schulz
Brieselang.NET e.K.
 
 
 
Blitzschutzkonzept
 

Zum Blitzschutz gehört der äußere Blitzschutz mit seinen Fangleitungen, Ableiter und Erdungen sowie der innere Blitzschutz. Der umfasst im Wesentlichen den Potentialausgleich und den Überspannungsschutz. Der Überspannungsschutz wiederum ist unterteilt in Grobschutz, Mittelschutz und Feinschutz, wie die Grafik unten zeigt.
 
Bild 1:
Grafik Blitzschutzkonzept
 
Beauftragt wird der Blitzschutz in der Regel von den Besitzern oder Betreibern des Gebäudes. Dazu verhandeln sie bei Neubauten mit dem Projektanten, ansonsten auch direkt mit der Elektrofirma. In vielen Fällen wird die Gefahr erkannt und ein äußerer Blitzschutz beauftragt. Der Potentialausgleich ist vorgeschrieben und wird daher immer eingerichtet. Für Grob- und Mittelschutz sind ebenfalls die Betreiber des Gebäudes verantwortlich, während der Feinschutz vom Nutzer oder Mieter des Gebäudes beauftragt werden muss. So kommt es, dass in der Praxis noch oft neben dem äußeren Blitzschutz auch der grobe und mittlere Überspannungsschutz installiert wird - der Feinschutz leider so gut wie nie!

 

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Dieser Fachbeitrag wurde für das Internet aufgearbeitet durch die AixThor Ing. GmbH
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