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  [ Aachener Nachrichten-Online ] 13.07.2006

Maßnahmen gegen Blitzeinschlag Pflicht

Düren. Laut Bauordnung müssen Sonderbauten auf ihre Blitz-Anfälligkeit geprüft und eventuell Schutzmaßnahmen ergriffen werden: Ein äußerer Blitzableiter führt die Energie in die Erde, ein vor den Stromkreis geschalteter Überspannungsschutz verhindert verschmorte Leitungen.
 
Zu den Sonderbauten zählen alle Gebäude, in denen starker öffentlicher Personenverkehr auftritt - etwa Schulen, Krankenhäuser, Kinos, Altenheime und Fabrikhallen. Ob Privathäuser mit Blitzschutz versehen werden, hängt vom Architekten ab. Er entscheidet, ob das Haus blitzgefährdet ist. Eine Regelung, die Fachleute für fragwürdig halten.
 
Der Dürener Brand-Oberinspektor Martin Thiedeke etwa plädiert für eine Überprüfung durch Brandschutz-Experten.


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