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taz, die Tageszeitung ] 15.07.2000
Blitzschäden im Haus sind selten versichert
Wenn als Folge eines Blitzeinschlags technische Geräte wie Fernseher,
Computer, Kühlschrank oder HiFi-Anlage kaputt gehen, sind diese
Schäden nur selten durch Hausrat- oder Wohnungsgebäudeversicherung
abgedeckt.
Darauf weist die Verbraucherzentrale des Landes Bremen
e.V. hin. Die Versicherungen haften meist nur für direkten
Blitzeinschlag: Brand-, Seng- und Trümmerschäden. Technische Geräte
werden aber meist durch Überspannungen in der Stromleitung
gehimmelt.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bei Abschluss einer
Hausratversicherung eine zusätzliche Klausel zu vereinbaren, durch die
Überspannungsschäden mit eingeschlossen werden.
Weitere Informationen dienstags von 10 bis 13 Uhr unter Tel.: (0421)1607750
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