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Thema: DIN 18014 - Fundamenterder gültig für Einfamilienhäuser


Alle Beiträge
DIN 18014 - Fundamenterder gültig für Einfamilienh..., Christoph T., 23.09.16
Fundamenterder, M. Müller, 24.09.16
Fundamenterder, Christoph T., 26.09.16
DIN 18014, R. Müller-Marc, 24.09.16
Berichtigung, R. Müller-Marc, 24.09.16

Thema: DIN 18014 - Fundamenterder gültig für Einfamilienhäuser
Name: Christoph T.
Datum: 23.09.16
Nachricht:

Hallo,
wir bauen grade ein Reihenendhaus mit einem Bauträger. Nach Fertigstellung des Rohbaus hat sich herausgestellt, dass unter der weißen Wanne zwar ein Ringerder im Boden liegt, es fehlt aber der Funktionspotentialausgleichsleiter.
Folgende Fragen:
- Seit wann schreibt die DIN 18014 diesen Funktionspotentialausgleichsleiter vor?
- Ist irgendjemand bekannt, ob Gerichte zwischen Industriebau und Wohnungsbau unterscheiden? Denn der Bauträger will mir erzählen, dass der FPAL im Wohnungsbau nicht geschuldet wird.
- Kennt jemand Sanierungsmaßnahmen, wie in einer weißen Wanne ein FPAL nachgerüstet werden kann? Was kostet sowas?
Thema: Fundamenterder
Name: M. Müller
Datum: 24.09.16
Nachricht:

Hallo Christoph,

in der DIN 18014 wird nicht unterschieden ob Industriebau oder Wohnungsbau. Im Gegenteil, da gibt es sogar Beispielausführungen speziell für Reihenhäuser.
Auch auf die Gefahr, das mich die Fachleute steinigen, aber ich finde der nachträglichen Einbau des Funktionspotentialausgleiches, wird wohl mehr Schaden anrichten, als das er nützt.
Welche Funktion soll der FPAL erfüllen? Der Ringerder ist ja zusätzlich errichtet worden, weil entweder die Bodenplatte auf Kunststoffplatten gebettet oder die WU Betone sehr hochohmig werden und beides die Funktion des Fundamenterders nicht mehr garantieren können.
Andererseits Wannen baut man ja nur im Keller, und da wird man sich wohl nicht ständig aufhalten. Im Umkehrschluss heißt das doch, sollte eine Situation entstehen, bei der der FPAL erforderlich ist, besteht diese Gefahr doch wohl eher im Erdgeschoss als im Keller. Konsequenterweise müsste dann ein FPAL in der Betonzwischendecke vorhanden sein. Die ist genauso aufgebaut wie der Kellerfußboden mit viel Eisen.
Da die 18014 aber den FPAL nur in der Bodenplatte fordert, sollte der Bauträger einen kräftigen Nachlass gewähren, da er bewusst gegen bestehende Normen gearbeitet hat. Hier ist der Vorsatz sicherlich einfach nachzuweisen.
Wird das Haus mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet?

Mit freundlichen Grüßen

M. Müller

PS: habe eben gesehen, das gleichzeitig noch jemand geantwortet hat. Ich kann den letzten Absatz nur unterstreichen.
Es nervt jedenfalls gewaltig, wenn man auf die Baustellen kommt und man als Störenfried betrachtet wird, weil man immer wieder zu hören bekommt: dass haben wir doch noch nie so gemacht?!

Thema: Fundamenterder
Name: Christoph T.
Datum: 26.09.16
Nachricht:

Hallo Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Erläuterungen.
Ja, das Haus soll einen äußeren und inneren Blitzschutz bekommen. Und das war dem Bauträger auch früh genug bekannt. Aus meiner Sicht umso tragischer, dass die sich nicht vorher mal schlau gemacht haben.
Der Bauträger prüft übrigens noch immer, ob die Leistung FPAL geschuldet war - was mir als Hinhaltetaktik erscheint. Zudem werden wohl Maßnahmen zur Nachbesserung geprüft. Ich würde davon ausgehen, dass ich genausoviele Firmen finden kann die eine Sanierung ablehen (Risiko, dass die Weiße Wanne nachher undicht ist) als Firmen die das ausführen würden. Es geht wohl nur darum, einen möglichst billigen Preis am Markt zu erfragen, an dem sich dann der Nachlass ermittelt. Warten wir mal ab...
Gruß,
Christoph T.
Thema: DIN 18014
Name: R. Müller-Marc
Datum: 24.09.16
Nachricht:

Grundlegende Änderungen, darunter auch der nunmehr kombinierte Potenzialausgleichsleitung (CBN) genannte Funktions-PA-Leiter, Ringerder nur noch aus NIRO (V4A) und Dokumentenpflicht, wurden mit DIN 18014:2007-09 eingeführt:

ZITAT DIN 18014:2007-09:
6.1 Geschlossene Wanne und bei Perimeterdämmung
(schwarze, weiße Wanne oder Kombinationsabdichtungen)

Bei Gebäuden mit geschlossenen Wannen ist ein Ringerder außerhalb der Wanne zu montieren (siehe Bilder 10 und 11). Zur Einhaltung der geforderten Maschenweiten können Verbindungen unterhalb der Wanne notwendig werden. Die Anschlussfahnen sind entweder an der Außenfläche oder innerhalb der Abdichtungsrücklage in Beton eingebettet hochzuführen und oberhalb des höchsten Grundwasserstandes in das Gebäude einzuführen.
Der Ringerder muss die gleiche Maschenweite wie ein Fundamenterder haben.


Der letzte Satz wurde in der DIN 18014:2014-03 gestrichen, die Passagen zum Funktionspotenzialausgleichsleiter sind sinngemäß gleich. Fundamenterder, FPA-Leiter und Ringerder müssen max. 20 m x 20 m Maschenweite einhalten. Bei Gebäuden mit Blitzschutzanlagen beträgt die Maschenweite von Ringerdern max. 10 m x 10 m. Bei Reihenhauszeilen > 20 m Länge sind somit auch Querverbindungen vorzugsweise unter den Haustrennwänden erforderlich.

Offenbar ist selbst die DIN VDE 1814:2007-9 noch viel zu frisch um allen Baubeteiligten bekannt zu sein. Fundament-/Ringerder werden noch immer überwiegend normwidrig von den Rohbauunternehmen verlegt ohne dass sie von konzessionierten Elektrofachkräften vor dem Betonieren auf Normkonformität geprüft, gemessen und auch fotografisch dokumentiert wurden.

Der Bauträger redet sich die DIN 18014 in seinem Sinn schön. Wenn er das Märchen selbst glaubt, hat er die Norm nicht gelesen, denn die macht bei Neubauten keine Unterschiede zwischen Gewerbe- und Wohnbauten. Funktions-PA-Leiter müssen wie ein Fundamenterder alle 2 m mit der Bewehrung verbunden sein. Die kann man nachträglich nur durch Rückbau der Bodenplatte herstellen, das wird kaum ein Bauherr ernsthaft wollen.

Das Elend massenhafter Missachtung der DIN 18014 wäre schon lange vorbei, wenn auch nur jeder zweite Elektriker ohne die vorgeschrieben Messdokumentation die Zähleranmeldungen pflichtgemäß verweigern und nicht aus Furcht vor Verlust künftiger Aufträge wahrheitswidrig gesund beten würden.

Thema: Berichtigung
Name: R. Müller-Marc
Datum: 24.09.16
Nachricht:

Statt Kombinierte Potenzialausgleichsleitung muss es Kombinierte Potenzialausgleichsanlage (CBN) lauten.

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