Hallo,kann mir jemand sagen ob es irgendwo eine konkrete Forderung für die Errichtung eines inneren Blitzschutzes/Überspannungsschutz gibt? Das Gebäude ist ein großes Bürogebäude in Rheinland-Pfalz. Es hat auch noch einen Turm von 46 Metern höhe. Wichtig wäre es mir zu wissen ob es irgendwo rechtlich verbindlich gefordert ist und wo dies steht.Danke schon mal im Voraus
Danke schon mal im Voraus
Hallo Herr Wolf,wenn das Gebäude bereits Blitzschutz hat oder benötigt, dann sind auf jeden Fall auch Maßnahmen für den inneren Blitzschutz (Potentialausgleich und Überspannungsschutz) notwendig. Ansonsten funktioniert ein Blitzschutz nicht.Wenn kein Blitzschutz vorhanden ist (vorgeschrieben ist) gilt die DIN VDE 0100-443. Das von Ihnen beschriebene Gebäude benötigt nach dieser Norm Überspannungsschutz. Bedeutet: Bei der Planung sind Überspannungsschutzmaßnahmen im Bereich der Einspeisung (Energie + TK) sowie auch im weiteren Verlauf (wo entsprechend PC, Server, TK-Anlagen sowie Brandmeldeliniene zu schützen sind) vorzusehen. Der Planer und Installateur muss auf die Notwendigkeit hinweisen. Ob die Maßnahmen umgesetzt werden, obliegt dem Entscheider des Betriebes. Er entscheidet letztendlich über sein Geld, da es sich hier nur um Nutzungsausfall und nicht um Gefahr von Menschenleben handelt. Im Falle eines Überspannungsschadens ohne vorhandenen Überspannungsschutz wird allerdings die Versicherung mit Verweis auf o.g. Norm die Zahlung verweigern. Gruss, Andreas König / OBO BETTERMANN(Hersteller Blitz- und Überspannungsschutz)