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Thema: Blitzschutz für Kita


Alle Beiträge
Blitzschutz für Kita , iguzini, 30.10.14
Blitzschutz für KiTa, H.-J. Krämer, 02.11.14
Blitzschutz für KiTa, iguzini, 02.11.14
Blitzschutz für Kita, M. Müller, 01.11.14

Thema: Blitzschutz für Kita
Name: iguzini
Datum: 30.10.14
Nachricht:

Hallo zusammen,

wir bauen gerade in Frankfurt ein ehemaliges Wohn- und Bürogebäude zu einer Kita um. An dem Gebäude ist keine Blitzschutzanlage vorhanden.Laut Bauordnung sind Gebäude, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung ein Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit einer Blitzschutzanlage zu versehen. Aus meiner Sicht ist an einer Kindertagesstätte daher eine Blitzschutzanlage erforderlich.

Im Blitzplaner der Fa. Dehn wird unter 3.1 (Notwendigkeit einer Blitzschutzanlage) ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Kindertagesstätte mit einer Blitzschutzanlage zu versehen ist.

Dem Eigentümer und dem Architekten habe ich meine Bedenken mitgeteilt und auf die Bauordnung und die Hinweise im Dehn Blitzplaner verwiesen.

Der Architekt hat mir nun mitgeteilt, dass er ein längeres Gespräch mit der Bauaufsicht hatte und die Installation eines Blitzschutzes nicht bindend gefordert wird. An den Nachbargebäuden wären außerdem auch keine Blitzschutzanlagen installiert. Es werde daher keine Blitzschutzanlage an dem Kita-Gebäude nachgerüstet.

Ob der Architekt wirklich ein Gespräch mit der Bauaufsicht hatte, bezweifle ich sogar ein bisschen. Ich habe vorschlagen, dass er über das Gespräch mit der Bauaufsicht ein Protokoll verfasst und diese den Beteiligten zukommen lässt.

So nun meine Frage:Wie seht ihr die Sachlage und wer ist im Fall eines Falles in der Verantwortung?

Wie würdet ihr hier vorgehen?

Vorab schon mal vielen Dank und Gruß

iguzini

Thema: Blitzschutz für KiTa
Name: H.-J. Krämer
Datum: 02.11.14
Nachricht:

Hallo,
ergänzend zur Antwort von M. Müller einige Anmerkungen.
Wenn Sie der Bauherr sind, dann folgen Sie Ihren Gedanken und fordern ein Blitzschutzsystem.
Wenn in Frankfurt KiTas nicht unter eine Sonderbauverordnung fallen, dann überläßt der Gesetzgeber die Entscheidung darüber dem Bauherrn, Fachplaner und Fachunternehmer. Somit sind Sie immer in der Verantwortung.
Wenn der Architekt mit der Bauaufsicht gesprochen hat, dann bestehen Sie auf einer schriftlichen Aussage und hinterfragen diese anschließend bei der zitierten Behörde. Kann spannend werden.

Gruß - Krämer

Thema: Blitzschutz für KiTa
Name: iguzini
Datum: 02.11.14
Nachricht:

Hallo zusammen und danke für die
Antworten.

@ Herr Krämer
Ich bin mir nicht sicher, aber ich gehe
davon aus, dass die Kita unter die
Sonderbauverordnung fällt. Sie hat zwei
Etagen und dann gilt sie meines Wissens
als Sonderbau.

Gruß

Thema: Blitzschutz für Kita
Name: M. Müller
Datum: 01.11.14
Nachricht:

Hallo iguzini

das ist halt immer so ein Problem mit diesen nicht eindeutigen Formulierungen. Aber wie sie schreiben wird es überall empfohlen. Der VdS geht sogar noch weiter und empfiehlt die Blitzschutzklasse 3 und eine Potentialsteuerung.
Meine Meinung dazu ist, wenn ein Ereignis eintreten kann - hier Blitzschlag - dann tritt es auch ein! Es ist halt immer eine Frage der Zeit.
Das Argument die umliegenden Gebäude hätten auch kein Blitzschutz heißt doch nicht, es wird dort kein Blitz einschlagen, es heißt doch nur wenn der Blitz dort einschlägt gibt es einen großen Schaden.
Mann könnte ja eine Risikoanalyse durchführen lassen. Wenn im Ergebnis herauskommt eine Blitzschutzanlage ist nicht erforderlich. Dann kann man sie weglassen. Kommt aber heraus, es sei angebracht eine zu errichten, auch wenn das Ergebnis grenzwertig ist, dann lieber auf Nummer sicher gehen und eine errichten. Denn wenn in 10 oder 15 Jahren mal ein Blitz einschlägt und es kommen Personen zu Schaden, dann ist niemand dafür verantwortlich und man kann sich damit herausreden wir haben alle nach Recht und Gesetz (und bestehenden Normen) gearbeitet, es ist eben höhere Gewalt.

Mit freundlichen Grüßen

M. Müller

PS: Vielleicht trifft es in vielen Jahren dann das Enkelkind vom Entscheidungsträger - dann muß er sich vor sich selbst rechtfertigen. Besser wäre es trifft ihn selbst und nicht so ein unschuldiges Kind.

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