Thema: Blitzschutz für Kita
Name: iguzini
Datum: 30.10.14
Nachricht:
Hallo zusammen,wir bauen gerade in Frankfurt ein ehemaliges Wohn- und Bürogebäude zu einer Kita um. An dem Gebäude ist keine Blitzschutzanlage vorhanden.Laut Bauordnung sind Gebäude, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung ein Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit einer Blitzschutzanlage zu versehen. Aus meiner Sicht ist an einer Kindertagesstätte daher eine Blitzschutzanlage erforderlich. Im Blitzplaner der Fa. Dehn wird unter 3.1 (Notwendigkeit einer Blitzschutzanlage) ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Kindertagesstätte mit einer Blitzschutzanlage zu versehen ist. Dem Eigentümer und dem Architekten habe ich meine Bedenken mitgeteilt und auf die Bauordnung und die Hinweise im Dehn Blitzplaner verwiesen. Der Architekt hat mir nun mitgeteilt, dass er ein längeres Gespräch mit der Bauaufsicht hatte und die Installation eines Blitzschutzes nicht bindend gefordert wird. An den Nachbargebäuden wären außerdem auch keine Blitzschutzanlagen installiert. Es werde daher keine Blitzschutzanlage an dem Kita-Gebäude nachgerüstet. Ob der Architekt wirklich ein Gespräch mit der Bauaufsicht hatte, bezweifle ich sogar ein bisschen. Ich habe vorschlagen, dass er über das Gespräch mit der Bauaufsicht ein Protokoll verfasst und diese den Beteiligten zukommen lässt. So nun meine Frage:Wie seht ihr die Sachlage und wer ist im Fall eines Falles in der Verantwortung? Wie würdet ihr hier vorgehen? Vorab schon mal vielen Dank und Gruß iguzini
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